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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 3. Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung digitaler Dienstleistungen zwischen:

Philipp Temme Productions
Philipp Temme
Am Alten Kreuz 14
59556 Lippstadt
E-Mail: mail@philipptemme.de

(nachfolgend "Auftragnehmer")

und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen Gruppen differenziert wird. Das Angebot richtet sich vorrangig an Unternehmer.

(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt auf Basis individueller Projektvereinbarungen digitale Dienstleistungen. Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites inkl. Content-Management-Systemen
  • Entwicklung und Implementierung von Workflow-Automatisierungen
  • Entwicklung von KI-gestützten Systemen und Anwendungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot des Auftragnehmers. Die auf der Website angegebenen Leistungsbeschreibungen und Beispielprojekte dienen der Orientierung und begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Drittanbieter-Dienste und -Software (z. B. Hosting-Plattformen, KI-Schnittstellen, Open-Source-Bibliotheken) einzusetzen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass für solche Drittleistungen deren jeweilige Nutzungsbedingungen gelten.

(4) Optionale laufende Leistungen nach Projektabschluss (z. B. Hosting, Wartung) werden in separaten Vereinbarungen geregelt und sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich einbezogen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme (invitatio ad offerendum).

(2) Der Auftraggeber nimmt über das Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt auf und beschreibt sein Vorhaben. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles schriftliches Angebot.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich (E-Mail genügt) innerhalb der im Angebot genannten Annahmefrist annimmt. Ein Anspruch auf Vertragsschluss oder Abgabe eines Angebots besteht nicht.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

§ 4 Vergütung und Preise

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen schriftlichen Angebot. Die auf der Website genannten Preise sind unverbindliche Richtwerte ("ab X Euro"), aus denen kein Anspruch auf Vertragsschluss zu diesen Konditionen abgeleitet werden kann.

(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die im individuellen Angebot genannten Preise als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Ergibt sich während der Projektlaufzeit ein Mehraufwand infolge von Leistungsänderungswünschen des Auftraggebers oder infolge unvollständiger bzw. unrichtiger Ausgangsinformationen, hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Vergütung des Mehraufwands. Der Auftraggeber wird über den Mehraufwand vor dessen Erbringung informiert; ohne Einigung wird der ursprüngliche Leistungsumfang nicht überschritten.

§ 5 Zahlung und Verzug

(1) Soweit im individuellen Angebot nicht abweichend vereinbart, gilt folgende Zahlungsstruktur:

  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Abnahme der Leistung

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu begleichen. Die Bankverbindung des Auftragnehmers ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern; 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmern). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zu unterbrechen. Vereinbarte Projektfristen verlängern sich entsprechend; der Auftraggeber kann daraus keine Ansprüche ableiten.

(5) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Mitwirkung des Auftraggebers ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts wesentlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Inhalte und Zugänge (z. B. Hosting-Zugänge, bestehende Accounts, Logos, Texte, Bilder) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen;
  • einen erreichbaren Ansprechpartner zu benennen, der Rückfragen zeitnah beantworten kann;
  • Feedback, Korrekturen und Freigaben innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Fristen zu erteilen.

(2) Verzögert sich das Projekt infolge unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich alle vereinbarten Fristen entsprechend. Aus einer solchen Verzögerung kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer ableiten.

(3) Entsteht dem Auftragnehmer durch fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung ein Mehraufwand (z. B. wiederholte Abstimmungen, Umarbeitungen aufgrund unvollständiger Vorinformationen), ist dieser gesondert zu vergüten (vgl. § 4 Abs. 3).

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme auf. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und entweder abzunehmen oder schriftlich begründete Mängel zu benennen.

(2) Äußert der Auftraggeber innerhalb der Prüffrist keine schriftlichen Beanstandungen, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung vor Ablauf der Frist produktiv nutzt oder veröffentlicht.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Abnahme unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung erklären.

§ 8 Gewährleistung

(1) Weist die gelieferte Leistung bei Abnahme Mängel auf, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist, ist er zur Nacherfüllung verpflichtet.

(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung im Rahmen der Abnahme erkennbar waren und nicht gerügt wurden, sind ausgeschlossen.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen (24 Monate ab Abnahme).

(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, auf von Dritten beigestellten Inhalten, auf Änderungen des Auftraggebers nach Abnahme oder auf Änderungen durch Drittanbieter-Dienste (z. B. Plattform-Updates, API-Änderungen) beruhen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer ist Urheber der im Rahmen des Projekts entwickelten Software, Designs und sonstigen Werke, soweit diese nicht von Dritten stammen.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die gelieferten Werke für die vereinbarten Zwecke zu nutzen, zu betreiben und anzupassen. Eine Weiterveräußerung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung oder Veröffentlichung der gelieferten Werke vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.

(4) Im Projekt eingesetzte Open-Source-Komponenten und Drittanbieter-Bibliotheken unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen (z. B. MIT, Apache 2.0). Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis und akzeptiert die entsprechenden Lizenzbedingungen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das fertiggestellte Projekt als Referenz zu nennen und in seinem Portfolio darzustellen, sofern keine entgegenstehende Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular ist unter philipptemme.de/widerruf abrufbar.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert.

(3) Die Zustimmung nach Abs. 2 wird im Rahmen der Auftragserteilung ausdrücklich eingeholt und dokumentiert.

§ 11 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausschließlich Inhalte bereitzustellen und erstellen zu lassen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht).

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Rechtsverstoß des Auftraggebers ergeben, insbesondere bei unzulässig beigestellten Inhalten. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, die für die Leistungserbringung relevant sind.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine der Parteien dagegen verstoßen hat, sowie Informationen, zu deren Offenbarung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.

(3) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Projekts und drei Jahre darüber hinaus.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für:

  • den wirtschaftlichen Erfolg der erstellten Website oder Anwendung;
  • Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten (z. B. Hosting-Plattformen, KI-Schnittstellen, CMS-Anbieter), auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat;
  • Datenverluste beim Auftraggeber, soweit dieser keine zumutbaren Datensicherungsmaßnahmen ergriffen hat;
  • Änderungen von Suchalgorithmen oder sonstiger externer Faktoren, die das Ergebnis der Leistung nachträglich beeinflussen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, abrufbar unter philipptemme.de/datenschutz. Mit dem Vertragsschluss nimmt der Auftraggeber die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

§ 15 Änderungen der AGB

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt.

(2) Laufende Verträge sind von einer AGB-Änderung nicht betroffen, es sei denn, die Änderung betrifft gesetzliche Pflichtangaben oder wird ausdrücklich vereinbart.

(3) Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt: Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

(4) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) wird die Geltung geänderter AGB nur durch ausdrückliche Zustimmung wirksam. Eine Schweigen- Akzeptanz ist gegenüber Verbrauchern ausgeschlossen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort ist Lippstadt. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Lippstadt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.